Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
1. Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer ( Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
2. Haftungsverzicht
Die Teilnehmer ( Fahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter ) verzichten durch Abgabe Ihrer Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen:
- den Veranstalter, dessen Instruktoren und Beauftragte, Sportwarte und Helfer
- die Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer
- Behörden, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- auf die Rennstrecke oder Rennstreckenbetreiber
soweit Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen, von der Betreibergesellschaft oder von Behörden angeordneten
erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen, falls dies durch außer-
ordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu leisten.
3. Allgemeines
Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung und allen vom Veranstalter noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
Für alle Teilnehmer ist eine komplette Schutzbekleidung erforderlich. ( Lederkombi, Integralhelm, Motorradstiefel, Handschuhe und Rückenprotektor ). Wenn aufgrund nicht korrekter Bekleidung keine Einfahrt, durch die Rennstrecken eigenen Streckenposten, gewährt wird, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Teilnahmegebühr
Bei schlechtem Wetter, Unfall oder defektem Motorrad wird die Teilnahmegebühr nicht zurück bezahlt.
Die Veranstaltung kann vom Veranstalter verschoben oder abgesagt werden ohne irgendwelchen Schadensersatz zu leisten.
Gründe hierfür sind z. B. nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt der Betreibergesellschaft der Rennstrecke, höhere Gewalt usw. Die bezahlten Teilnahmegebühren werden dann in voller Höhe zurückbezahlt oder mit einem späteren Termin verrechnet (wird vom Teilnehmer entschieden).
Bei den Cooperation-Veranstaltung sind Schadensersatzforderung an den Hauptveranstalter zu richten, da die Teilnahmegebühren an diese überwiesen wurden.
Cooperationpartner sind:
- Bimota-Club Deutschland
- motorspass.eu , Anja Israel
Herrmann-Racing ist nur noch als Vermittler tätig.
Betriebszeiten 9.00 – 18.00 Uhr. Außerhalb der Betriebszeiten ist das Starten von Motoren sowie sonstige unnütze Lärmbelästigung
ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung kann dies zum Ausschluß von der Veranstaltung führen ohne jeglichen Schadens-ersatzanspruch an den Teilnehmer zu leisten.
Für den technischen Zustand des verwendeten Fahrzeugs ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Falls erhebliche technische Mängel bei einem Fahrzeug vorhanden sind oder im Lauf der Veranstaltung auftreten, kann der Veranstalter eine Reparatur verlangen oder den Teilnehmer mit diesem Fahrzeug nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen lassen. Bei Ausschluss von der Veranstaltung wird kein Schadensersatz geleistet.
Die Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist vor und während der Veranstaltung nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Schadensersatz zu leisten.
Bei Unfall, defekten Motorrad oder gesundheitlichen Problemen gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
4. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr bezieht sich auf eine Person. Bei Benutzung eines Motorrades von zwei Teilnehmern ist 2x die Teilnahme-gebühr zu entrichten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Die Teilnahmebestätigung wird erst nach kompletter Bezahlung der Teilnahmegebühr wirksam. Bei nicht bezahlter Teilnahmegebühr besteht kein Anspruch auf einen Startplatz. Bei Zahlungen aus den Ausland trägt der Teilnehmer die evtl. entstehenden Kosten der Bank. Die Weitergabe des Einfahrtsaufkleber ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung auch für den Empfänger des Aufklebers.
Bei Mehrfachbuchungen gelten die auf der Ausschreibung aufgeführten Rabatte. Bei Rücktritt von einem Termin tritt die Rabattierung
der nächst niedrigeren Stufe in Kraft. Abgesehen davon gelten die Rücktrittsbestimmungen unter Pkt. 5.
5. Rücktritt
Bei Stornierung - 45 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 100,-- Euro einbehalten.
Bei Stornierung ist innerhalb 30 - 45 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmepreises einbehalten und die anderen 50% für eine andere Veranstaltung gutgeschrieben. (Gültigkeit 12 Monate).
Bei Stornierung innerhalb 30 Tagen vor der Veranstaltung verfällt die Teilnahmegebühr.
Es kann jedoch ein Ersatzfahrer vor Veranstaltungsbeginn benannt werden.

